Ihr Weg zur Mobilität beginnt hier!
Sicher und souverän auf der Straße - mit uns!
Entdecken Sie den Weg zur Freiheit mit unserer Fahrschule! Wir bieten professionellen Fahrunterricht, individuell zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse. Sicherheit, Spaß und Flexibilität – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein. Steigen Sie ein, und lassen Sie Ihre Fahrschulreise bei uns beginnen.
Theoretischer Unterricht
Wir bieten Kurse an, die alle grundlegenden Verkehrsregeln und Fahrsicherheitsinformationen abdecken.
Praktische Fahrstunden
Unsere erfahrenen Fahrlehrer bieten Einzelunterricht an, um Ihre Fahrtechnik und -sicherheit zu verbessern.
Unterstützung bei der Prüfung
Wir helfen Ihnen dabei, sich sowohl auf die theoretische als auch auf die praktische Prüfung vorzubereiten und bieten Übungstests und Prüfungssimulationen an.
01
Unterlagen
Unterlagen für die Führerscheinausbildung
Alle Klassen
- biometrisches Passbild /35x45 mm
- 1. Hilfe
- Termine: Nauen oder Potsdam oder Brandenburg an der Havel
- Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite / kann in unserer Fahrschule kopiert werden)
- Sehtest (Optiker -Personalausweis mitnehmen-) oder Augenarzt.
Zusätzlich Führerschein mit 17
Von allen Begleitpersonen Kopie vom Personalausweis und Führerschein
Zusätzlich bei Erweiterung
Kopie vom Führerschein (kann in unserer Fahrschule kopiert werden)
Zusätzlich bei Umschreibung
Führerscheinstelle Nauen nachfragen
02
Welche Führerscheinklassen bieten wir an?
Führerscheinklassen
- zweiräderige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nennleistung bis zu 4kW (5,44 PS)im Falle von Elektromotoren.
- Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilsmotor).
- dreiräderige Kleinkrafträder und vierräderige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 4kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistungvon nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierräderigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 300 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen.
- Vorbesitz: nicht erforderlich
- Einschluß: Es werden keine Klassen eingeschossen.
- Alter: 15 Jahre
- Sonderfahrten: keine
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Prüfungsdauer: 55 Minuten
- Krafträder (auch mit Beiwagen )mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (14,96 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt und
- dreiräderige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 11 kW (15 PS).
- Vorbesitz: nicht erforderlich
- Einschluß: Die Klasse AM ist eingeschlossen
- Alter: 16 Jahre
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle
- Prüfungsdauer bei Einstieg: 70 Minuten
- Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2: Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung: JA / Fahrstunden: Hier entscheidet das persönliche Geschicks.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. - Prüfungsdauer bei Aufstieg: 60 Minuten
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistug von nicht mehr als 35 kW (47,59 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht. 0,2kW/kg nicht übersteigt
- Vorbesitz: nicht erforderlich ( Bei Aufstieg Vorbesitz Klasse A1 erforderlich )
- Einschluß: Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle (Bei Aufstieg keine Sonderfahrten / Prüfung erforderlich)
- Prüfungsdauer bei Einstieg: 70 Minuten
- Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2: Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung: JA / Fahrstunden: Hier entscheidet das persönliche Geschicks.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. - Prüfungsdauer bei Aufstieg: 60 Minuten
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h. und
- dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreiräderige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Vorbesitz: nicht erforderlich / Bei Aufstieg Vorbesitz Klasse A2 erforderlich
- Einschluß: Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.
- Alter:
- 24 Jahre bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW
(20,39 PS) oder - 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle
- Prüfungsdauer bei Einstieg: 70 Minuten
- Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A: Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung: JA / Fahrstunden entscheidet das persönliche Geschick.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. - Prüfungsdauer bei Aufstieg: 60 Minuten
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1, A2 und A- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
- Vorbesitz: nicht erforderlich
- Einschluß: Die Klassen AM und L sind eingeschlossen
- Alter: 18 Jahre / Begleitetes Fahren 17 Jahre
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Prüfungsdauer: 55 Minuten
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen
- Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Prüfungsdauer: 55 Minuten
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Einschluß: Die Klasse C1 ist eingeschlossen.
- Alter: 21 Jahre
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Prüfungsdauer: 85 Minuten
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mehr als 750 kg)
- Vorbesitz Klasse C erforderlich
- Einschluß: C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Füheren von Fahrzeugen der Kasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Füheren der Klasse D berechtigt ist.
- Alter: 21 Jahre
- Sonderfahrten: Siehe Tabelle
- Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
- Prüfungsdauer: 85 Minuten
Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmtenbHöchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Vorbesitz nicht erforderlich.
- Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen.
- Alter: 16 Jahre
- Sonderfahrten: Keine
- Prüfung: Nur theoretische Prüfung
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/ und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
- Vorbesitz nicht erforderlich
- Einschluß: Klasse AM und L
- Alter: bis 40 km/h 16 Jahre / über 40 km/h 18 Jahre
- Sonderfahrten: Keine
- Prüfungsdauer: 70 Min.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
- Alter: 15 Jahre
- Theoretische Prüfung erforderlich
Ist noch kein Führerschein vorhanden, stehen folgende Sonderfahrten auf dem Programm:
Klasse | Überland | Autobahn | Nacht | Gesamt |
A1, A2, A, B | 5 | 4 | 3 | 12 |
Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Sonderfahrten zu absolvieren sind, wenn bereits ein Führerschein erworben wurde:
Von | auf | Überland | Autobahn | Nacht | Gesamt |
A1 | A2 | 3 | 2 | 1 | 6 |
A2 | A | 3 | 2 | 1 | 6 |
B | BE, C1 | 3 | 1 | 1 | 5 |
C1 | C1E, C | 3 | 1 | 1 | 5 |
B | C | 5 | 2 | 3 | 10 |
C | CE | 5 | 3 | 2 | 10 |
Hinweis zur Aufstiegsregelung in den Klassen A:
Nach zweijährigem Vorbesitz entfallen die Sonderfahrten für den Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A.
Bei den Klassen C1 oder C besteht die Möglichkeit, die jeweilige Anhängerklasse in einem gemeinsamen Ausbildungsgang zu erwerben. In diesem Fall gilt folgende Tabelle:
Klasse | Art | Überland | Autobahn | Nacht | Gesamt |
C1 und C1E | ohne Anhänger | 1 | 1 | 0 | 2 |
mit Anhänger | 3 | 1 | 2 | 6 | |
Gesamt | 4 | 2 | 2 | 8 | |
C und CE | ohne Anhänger | 3 | 1 | 0 | 4 |
mit Anhänger | 5 | 2 | 3 | 10 | |
Gesamt | 8 | 3 | 3 | 14 |
Für die Klassen D gelten – je nach Vorbesitz – besondere Anforderungen. Am besten informieren Sie sich direkt in einer Fahrschule, die die Klassen D ausbildet, wie hoch die Anzahl der Ausbildungs- und Sonderfahrten ist, die absolviert werden müssen.
Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren.
Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule.
Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!
So funktioniert die B196 Ausbildung: Voraussetzungen für den B196 Führerschein: oFahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein) oMindestalter von 25 Jahren oEine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Führerschein:
- Melde dich für den B196 Führerschein in unserer Fahrschule an.
- Absolviere die Ausbildung.
- Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
- Losdüsen!
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
(die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen). - Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule. Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78). Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden. Sprechen Sie mit Ihrem Fahrlehrer.
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Ablauf
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
Rufen Sie uns an
033233 80389
Kontaktaufnahme
Zuerst kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite. Teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten und bevorzugten Zeiten für die Fahrstunden mit.
Theorieunterricht
Wir teilen Ihnen die Theorie-Termine mit und Sie nehmen an den Pflichtterminen teil. Später werden Sie zur Theorieprüfung zugelassen und bestehen diese.
Praxisunterricht
Nun folgt der Praxisunterricht mit den Übungs- und Pflichtstunden. Auch hier findet am Ende eine Prüfung statt auf welche wir Sie bestmöglich vorbereiten.
Ihr Führerschein
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung halten Sie nun Ihren Führerschein in der Hand. Herzlichen Glückwunsch!
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Aktuelles